- Jedes verstorbene getaufte Kirchenmitglied hat das Recht auf eine kirchliche Trauerfeier.
- In einer christlichen Trauerfeier wird die in der Taufe begründetete Zusage Gottes auf ein ewiges Leben mit Gott bekräftigt.
- Zumindest sollte eines verstorbenen Gemeindegliedes im sonntäglichen Gottesdienst gedacht werden.
- Bitte nehmen Sie daher bei einem Trauerfall neben dem Beerdigungsinstitut auch direkt mit dem Pfarramt Kontakt auf!
- Die St. Thomas-Gemeinde bietet die Möglichkeit einer Trauerfeier in ihrer Kirche:
Dienstag bis Freitag, jeweils um 12 Uhr
Wenden Sie sich auch bei finanziellen Notlagen an uns! - Erkundigen Sie sich nach den vielen auch pflegeleichten Grabstellen auf unserem kirchlichen Hauptfriedhof!