Im Trauerfall...

Sanduhr
  • Jedes verstorbene getaufte Kirchenmitglied hat das Recht auf eine kirchliche Trauerfeier.
  • In einer christlichen Trauerfeier wird die in der Taufe begründetete Zusage Gottes auf ein ewiges Leben mit Gott bekräftigt.
  • Zumindest sollte eines verstorbenen Gemeindegliedes im sonntäglichen Gottesdienst gedacht werden.
  • Bitte nehmen Sie daher bei einem Trauerfall neben dem Beerdigungsinstitut auch direkt mit dem Pfarramt Kontakt auf!
  • Die St. Thomas-Gemeinde bietet die Möglichkeit einer Trauerfeier in ihrer Kirche:
    Dienstag bis Freitag, jeweils um 12 Uhr
    Wenden Sie sich auch bei finanziellen Notlagen an uns!
  • Erkundigen Sie sich nach den vielen auch pflegeleichten Grabstellen auf unserem kirchlichen Hauptfriedhof!