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25.01.2021 Kategorie: Exclusiv, Markus-Gemeinde, MartinChemnitz-Gemeinde, Melverode-Gemeinde, Rautheim, Rautheim-Gemeinde, ThomasGemeinde

„Alltagsmasken" reichen nicht aus

Gottesdienste nur noch mit OP-Maske oder FFP2-Maske

Ab Montag, 25. Januar, müssen Gottesdienstbesucherinnen und -besucher durchgehend eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske tragen. Die Vorgabe folgt der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen. Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag sind davon ausgenommen, sie brauchen nur eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher sehr ansteckender Virusmutationen weist der Gesetzgeber darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als die bisherigen sogenannten Alltagsmasken, die keinen Standards in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen.

Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Kirche konkretisiert zu einer Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Da die medizinischen Masken jetzt ja verpflichtend sind beim Einkaufen und im ÖPNV, werden die meisten Menschen ohnehin im Besitz von solchen sein. Gemeindegesang ist weiterhin verboten.

Frau mit FFP2-Maske

Solche FFP2-Masken oder OP-Masken sind ab 25. Januar Mindesatnforderung für Gottesdienstbesucher (Foto: Alexa Koch)