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Trauerfall

„...bei deinem Namen gerufen..."

Jedes verstorbene Kirchenmitglied hat das Recht auf eine kirchliche Trauerfeier.
In einer christlichen Trauerfeier wird die in der Taufe begründetete Zusage Gottes auf ein ewiges Leben mit Gott bekräftigt.

Zumindest sollte eines verstorbenen Gemeindegliedes im sonntäglichen Gottesdienst gedacht werden.
Bitte nehmen Sie daher bei einem Trauerfall neben dem Beerdigungsinstitut auch direkt mit der Kirchengemeinde Kontakt auf!

Die St. Thomas-Gemeinde bietet außerdem die Möglichkeit einer Trauerfeier in ihrer Kirche.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kirchlichen Braunschweiger Hauptfriedhofs sind Ihnen darüber hinaus bei der Auswahl möglicher Grabstätten behilflich. Mittlerweile sind auch zahlreiche „pflegeleichte" Grabstellen auf dem Friedhof eingerichtet. Fragen Sie bitte nach.