Patenamt
Willkommen im Patenamt!

Liebe Patin, lieber Pate,
Sie sind gebeten worden, das Patenamt bei der Taufe eines Kindes zu übernehmen.
Hierzu möchten wir Sie beglückwünschen!
Denn die Eltern des Kindes haben mit ihrem Vorschlag Ihnen ein großes Vertrauen ausgesprochen.
Das Patenamt hat eine lange Tradition und ist für die Gemeinde und die Kirche von großer Bedeutung.
Früher wurden, wenn ein Kind getauft wurde, den Eltern Personen aus der Gemeinde zur Seite gestellt, die mit Verantwortung für die christliche Erziehung des Kindes übernahmen. Sie bekannten bei der Taufe stellvertretend für das Kind und die Gemeinde ihren christlichen Glauben.
Deshalb ist das Patenamt auch heute noch vor allem ein kirchliches Amt und an die Kirchenmitgliedschaft gebunden.
Bei der Taufe werden Sie zusammen mit den Eltern gefragt, ob Sie bereit sind, dafür zu sorgen, dass das Kind einen Zugang zum christlichen Glauben findet. Paten und Eltern tragen dafür Sorge, dass das Kind in die Gemeinschaft der Getauften hineinwächst.
Damit übernehmen Sie eine große Verantwortung für Ihr Patenkind, jedoch ist damit nicht die Verantwortung verbunden, für das Kind das (staatliche) Sorgerecht zu übernehmen, falls den Eltern etwas zustößt. Dieses ist allein eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Um den Aufgaben eines Paten / einer Patin gerecht werden zu können, sollten Sie - wenn Sie evangelisch sind - nach Möglichkeit konfirmiert sein.
Auf jeden Fall sollten Sie als Pate über die Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens informiert sein.
Das Patenamt ist ein schönes Amt!
Durch Ihr Amt können Sie etwas dazu beitragen, dass Ihr Patenkind in die bedingungslose Liebe Gottes hineinwächst und erfährt, dass es etwas wert ist - unabhängig von seinen Leistungen.
Das Patenamt erstreckt sich bis zur Konfirmation Ihres Patenkindes, bei der es dann selber „Ja“ zur eigenen Taufe sagen kann.
Fragen Sie nach dem Patenschein
Das Büro hält für Sie auf Anfrage den Patenschein bereit. Den legen Sie in der Taufgemeinde der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor.
Bei Taufen in St. Thomas benötigen eigene Kirchenmitglieder keinen solchen Schein.